zensursula kannitverstan

Bisher hat Zensursula ja noch keinen Nachnamen und da hätte ich was. Der Nachnahme bezieht sich auf das zweite Argumentationsprinzip der Zensursula. Das erste hatte ich dargestellt als das Bezugnehmen auf angebliche Tatsachen, deren Stichhaltigkeit für einen Mitdiskutanten innerhalb einer Diskussion nicht zu klären ist. Das zweite ist das Prinzip, zur Klärung eines Sachverhalts einzig und allein von selbstherbeigewunkenen Annahmen auszugehen. Davon handelt dieser Eintrag.

Kennt jemand noch die Geschichte Kannitverstan von Johann Peter Hebel? Eine sehr schöne Geschichte, man sollte sie sich des öfteren zu Gemüte führen.

Die Geschichte handelt von einem jungen deutschen Lehrling, der in Amsterdam landet. Dort kommt es zu sprachlichen Schwierigkeiten, da er nicht des Niederländischen und die Einwohner, auf die er trifft, nicht des Deutschen mächtig sind. Das Fatale ist, dass unser Lehrling diese Schwierigkeit nicht erkennt. Und so fragt er denn einen Amsterdammer, wem denn dies gar prächtige Haus gehört. Der Amsterdammer antwortet nur mit „Kannitverstan!“. Und so fragt er sich durch Amsterdam. „Wem gehört das Schiff und all die prächtigen Waren?“ – „Kannitverstan!“ – „Wer wird denn dort gerade so groß beerdigt?“ – „Kannitverstan.“ Kannitverstan. Kannitverstan. Der Lehrlich ist restlos begeistert vom Reichtum des Herrn Kannitverstan und etwas betrübt ob seiner Beerdigung.

Ich habe anfangs gedacht, dies sei nur eine kleine, lustige Geschichte mit einfachem Kniff. Aber man kann sie auch anders deuten: Der Lehrling ist für das Begreifen der Angelegenheit, die er im Auge hat, nicht kritisch genug. Er begnügt sich mit seinem kleinen geistigen Horizont und probiert, auf dieser Grundlage die Angelegenheit zu verstehen. Und eben das geht grandios und besser gesagt fahrlässig in die Hose: Er hinterfragt nicht seine Ausgangsposition, er holt sich keine sachkundige Hilfe und bleibt auf Grund seiner engstirnigen Haltung zu einer Ansicht, die sich nicht mit der realen Welt deckt. Nichtdestotrotz bleibt er dabei.

Und genau so ist das mit Zensursula auch.

Der Bundesrat hat heute das Stoppschildgesetz durchgewunken und freudig publiziert Zensursula einen Text auf ihrer Internetseite. Dort heisst es dann:

„Es gilt der Grundsatz Löschen vor Sperren. Wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht an die Quellen herankommen, dann sind künftig alle Zugangsanbieter in Deutschland verpflichtet, die vom BKA identifizierten Inhalte zu sperren“, so die Bundesfamilienministerin weiter.

Und gebetsmühlenartig sei es wiederholt:

KEIN EINZIGER INHALT WIRD GESPERRT.

Nada. Niente. Nothing. Es werden lediglich Adresswege gesperrt, wobei auf die Inhalte ohne Probleme weiterhin zugegriffen werden kann.

Mann muss schon Politiker sein, um das zu glauben. Ihren Kollegen kann diese Bundesministerin sicher auch vormachen, durch das Verbot von Zigarettenfiltern könne man dem Zigarettenkonsum den Kampf ansagen. Und jeder, der sich gegen ein so begründetes Vorhaben wendet, wird nach altbekanntem Vorgehen als Befürworter von Krebserkrankungen stigmatisiert.

Entweder glaubt Frau von der Leyen an ihre unhaltbare Sperrungsargumentation oder sie argumentiert vorsätzlich falsch, nur um Meinungsmehrheiten zu bekommen.

Jeder, der auch nur ansatzweise, die sachliche Argumentation von der Leyens auf Stimmigkeit prüfen möchte, kommt schnell an seine Grenzen: Kannitverstan.

Kannitverstan. Kannitverstan.

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2 Kommentare

  1. „Ihren Kollegen kann diese Bundesministerin sicher auch vormachen, durch das Verbot von Zigarettenfiltern könne man dem Zigarettenkonsum den Kampf ansagen.“

    Danke, den Vergleich find ich richtig gut.

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