erster interessanter fall der neuen alkohol-am-steuer-regelung

In meiner Heimatzeitung findet sich ein interessanter Bericht über eine offensichtlich betrunkene Autofahrerin:

Bei Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von 1,66 Promille. Daraufhin ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheines an.

Es ist ja seit gut 3 Wochen der Fall, dass nur ein Richter eine Blutprobe anordnen darf, da dies neuerdings, streng genommen, unter Körperverletzung fällt. Sprich: Das Handeln der Polizeibeamten ist gegen das Gesetz. Der Beweis, dass die Autofahrerin betrunken gewesen ist, ist aus rechtlicher Sicht futschikato.

Das Problem derzeit ist, dass es kaum richterlichen Notdienst nach 21 Uhr gibt, d.h. nach 21 Uhr ist die Gefahr, eine rechtlich relevante Blutprobe abgegen zu müssen äußerst gering. Hier in der Ecke ist das bisher eigentlich nur in Bielefeld etwas anders.

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