beanstandeter begriff

Wie klagedrohfreundlich die Deutschen sind, erfährt man selten besser, als wenn man ein einfaches Blog installiert. Gestern rief mich ein Betreiber einer Internetvideoseite an, die ich in einem Blogartikel beschrieben hatte, um micht mit einer Klageandrohung einzuschüchtern. Ich hätte geschrieben, die Filme, die auf seiner Seite zu sehen sind, wirkten auf mich amateurhaft. Und dies stelle eine Beleidigung dar, da seine Mitarbeiter allesamt ehrenamtlich arbeiteten. Er habe schon diverse Klagen bis nach Bielefeld hin bestritten und allesamt gewonnen. Seine Drohbarde kombinierte er dann noch mit der Bitte, bei seinem Projekt mitzuarbeiten. Versteh’s, wer will.

Ich habe den beanstandeten Artikel vorerst in der Tat aus dem Blog genommen, bei Facebook steht er noch. Er ist eh genug gelesen worden und wird aktuell nur wenig abgerufen. Das sollte den älteren Herren beruhigen. Dessen Internetseite wurde dereinst immerhin von Thomas Hoeren im Internet willkommen geheissen. Man sollte sich wohl am besten ein eigenes Urteil bilden. Ich hab meins.

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2 Kommentare

  1. Ich bin zwar juristischer Laie, aber „wirken amateurhaft“ ist m.E. sicher keine Beleidigung, sondern klar erkennbar eine Meinungsäußerung (Wie erinnern uns: „Jeder hat das Recht, seine Meinung…“). Mir ist auch neu, dass man Firmen, Inititutionen oder Webseiten beleidigen kann?
    Oder hast Du irgendwas verunglimpfendes geschrieben?

  2. Ich habe es so ausgedrückt, als ob die Seite Firmen zu Werbezwecken entgeltlich anbietet, Filme zu drehen. Der einzige Haken ist, dass das keine Werbezwecke sind, sondern wohl nur Filme für die eigene Historie oder sowas.

    Ansonsten sind das eben ältere Herren, die Kritik nicht ertragen können. Ich bin kein Fan davon, eine Aktion, die in die Öffentlichkeit getragen wird, nur deshalb nicht zu kritisieren, weil sie angeblich „ehrenamtlich“ ist. Überhaupt finde ich in diesem Zusammenhang die Rede von Ehrenamtlichkeit seltsam, nur weil hier für beteiligte Personen direkt unentgeltlich gearbeitet wird.

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