beanstandete telefonatswiedergabe

Schon wieder fühlte sich da jemand von mir durch einen Blogeintrag auf den Schlips getreten. Dass man sich auf den Schlips getreten fühlen könnte, verstehe ich ja noch so halb, aber dann sollte man eben seine Schlipse nicht so lang und breit überall auslegen.

Mich hat eine Mitarbeiterin einer privaten Sendeanstalt angerufen, um über mich herauszufinden, wer sich hinter dem DJ der guten Laune verbirgt. Der solle wohlmöglich in einer Sendung eines prominenten Hausmoderators, der künftig auch bei der ARD arbeitet, auftreten.

Ich war zunächst verdutzt, wie sie denn überhaupt darauf kam, dass ich dazu was sagen konnte. Aber es war wohl so, dass man bei ihrer Firma dachte, weil ich ein Video dieses DJ verlinkt hatte, sei ich auch mit diesem in Verbindung und hätte ein Interview mit ihm geführt.

Noch eindrucksvoller hat mir die Dame zwischen den Zeilen klar gemacht, wie wenig sie von Internet und so versteht. Und eben dieser Umstand, wie unprofessionell Recherche da so von statten geht, in diesem großen Medienhaus, der schien mir berichtenswert.

Das hat dann aber wohl auch die Mitarbeiterin gelesen und mir angedroht, „man“ habe noch „andere Mittel“ zur Verfügung, wenn ich den Artikel nicht umgehend löschte. Außerdem hätte ich ja durch ein „aufmerksames Lesen der Bild“ erkennen können, dass diese Geschichte mit dem DJ der guten Laune und dem großen Sendehaus eh schon wieder kalter Kaffee sei, und ich hätte mir den Artikel, mit dem ich „Profit machen“ wolle, sparen können.

Nun habe ich, ehrlich gesagt, keine Lust auf einen Rechtsstreit und weiß auch gar nicht, inwieweit man wahrheitsgetreue Aussagen aus einem Telefonat wieder geben darf oder nicht. Erlogen habe ich mir diese Geschichte nun einmal nicht. Und andererseits habe ich auch niemanden genötigt, mir all diese Einzelheiten auf die Nase zu binden, die dieselbe Person öffentlich nun einmal überhaupt nicht gerne wieder lesen mag.

Ich habe also Teile des Beitrags gelöscht und gehe davon aus, dass die Mitarbeiterin keine Kopie der Seite gemacht hat, so dass eine Klage eh nicht in Betracht kommt. So funktionierte das vorher ja auch schon.

Du magst vielleicht auch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert