einwohner oder bürger

Ich hab ger­ade mal son Prospekt zur Wahl ab 16 in die Hand bekom­men, das mir erk­lärt hat, was ein Bürg­er eigentlich ist. Ein Bürg­er ist ein Ein­wohn­er, der an der Kom­mu­nal­wahl teil­nehmen darf. Zur Wahl darf er dann wohl auch den Bürg­er­steig benutzen, der völ­lig tabu ist für Ein­wohn­er, die keine Bürg­er sind und das sind Kinder, nicht EUer und Leute, die erst 2 Monate irgend­wo neu wohnen. Zuständig für den Steig ist dann der Bürg­er­meis­ter. Mir ist bloß noch nicht klar, weswe­gen man lieber Ein­wohn­er- als Bürg­erzahlen erhebt. Das hat der Kennedy damals wohl auch nicht so kapiert…

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