einwände gegen die umstellungen in kants metaphysik der sitten durch bernd ludwig, stafano bacin und dieter schönecker

Dieser Text ist work in progress. Er ist derzeit nicht vollständig, aber in den Darlegungen seiner Kritik an den Umstellungsvorschlägen und -durchführungen schon kritisierbar. Bernd Ludwig hat es in der Rechtslehre der Metaphysik der Sitten für ein besseres Verständnis des Kantischen Textes als notwendig empfunden, Paragraphen des Textes des Staatsrechts in der Rechtslehre umzustellen und neu zu nummerieren. Stefano Bacin und Dieter Schönecker schlagen ähnlich kreativ vor, den §9 der Tugendlehre, Von der Lüge, zum besseren Verständnis umzustellen, wenn auch nur innerhalb des Paragraphen umgestellt werden soll. Gegen Ludwig muss eingewendet werden, dass diverse Kantische Argumentationen durch die Umstellungen gar nicht mehr erkannt werden können, insofern kann von einem besseren Verständnis des Textes nicht mehr die Rede sein. Gleiches gilt, wenn auch nicht so schwer, für Bacin und Schönecker: Sie ordnen den Text neu in durch ein Ordnungsprinzip, das dem Leser sowieso ins Auge fällt, erschweren aber das von Kant verwendete Ordnungsprinzip. Auch hier kann von einer Verbesserung des Verständnis keine Rede sein. Generell ist es ziemlich anmaßend als Interpret zu meinen, man habe den Autor besser verstanden als dieser sich selbst.

Bernd Ludwigs Satzkorrektur und Umstellung von §48

Kants Originaltext lautet:

Die drei Gewalten im Staate sind also erstlich einander, als so viel moralische Personen, beigeordnet (potestates coordinatae), d.i. die eine ist das Ergänzungsstück der anderen zur Vollständigkeit (complementum ad sufficientiam) der Staatsverfassung; aber zweitens auch einander untergeordnet (subordinatae), so daß eine nicht zugleich die Function der anderen, der sie zur Hand geht, usurpiren kann, sondern ihr eigenes Princip hat, d.i. zwar in der Qualität einer besonderen Person, aber doch unter der Bedingung des Willens einer oberen gebietet; drittens durch Vereinigung beider jedem Unterthanen sein Recht ertheilend.

Ludwig fügt in einer Fußnote zu, dass der Satz unvollständig sei und fügt die Begriffe „erteilend sein“ hinzu. Dies ergibt aber keinen erkennbaren Sinn. Die ausgeführten Sätze des Kants Zitats sind so zu lesen:

Also: Die drei Gewalten im Staate

– sind erstlich einander, als so viel moralische Personen, beigeordnet (potestates coordinatae), d.i. die eine ist das Ergänzungsstück der anderen zur Vollständigkeit (complementum ad sufficientiam) der Staatsverfassung;

-sind aber zweitens auch einander untergeordnet (subordinatae), so daß eine nicht zugleich die Function der anderen, der sie zur Hand geht, usurpiren kann, sondern ihr eigenes Princip hat, d.i. zwar in der Qualität einer besonderen Person, aber doch unter der Bedingung des Willens einer oberen gebietet;

– sind drittens durch Vereinigung beider jedem Unterthanen sein Recht ertheilend.

Von einer falschen grammatikalischen Zusammenstellung kann keine Rede sein, wenn diese auch umständlich ist.

Das einen Schluss anzeigende Wort also am Anfang des Paragraphen wird von Ludwig so interpretiert, als hätte es keinen Bezug. Durch Ludwigs Umstellung kann es keinen Bezug mehr haben, denn der Paragraph, auf den sich das Wort bezieht, steht bei Ludwig hinter also.

[Folgend: Sammlung neuer Fehlinterpretationen durch die Umstellungen.]

Umstellungen von Stefano Bacin und Dieter Schönecker in §9 der Tugendlehre, Von der Lüge [in Kant-Studien, CI, 2010, pp.247-252]

Bacin und Schönecker schlagen folgende Veränderungen vor:

1. Vorschlag: Die Passage „Der Mensch, als moralisches Wesen […] zur Wa h r h a f t i g k e i t verpflichtet“ (430.14–19) wird an den Satz angeschlossen, der endet mit „[…] nicht der Mensch selbst“ (429.34), und zwar noch vor dem angehängten Gedankenstrich. Wir sprechen im Folgenden von der ersten Passage (430.14–19).

2. Vorschlag: Die Passage „Die Lüge kann eine äußere […] angesehen werden können“ (429.13–23) wird verschoben, und zwar als eigener Absatz nach 430.08 (also zwischen „[…] verächtlich machen muß“ [430.08] und „Die Wirklichkeit mancher […]“ [430.09]). Wir sprechen im Folgenden von der zweiten Passage (429.13–23).

Gegen den ersten Vorschlag ist einzuwenden, dass Kant im umgeschobenen Satz einleitend vom Menschen als moralischem Wesen redet. Ein Gegensatz, der seine abstrahierende Funktion verliert, wenn er in einen Textblock verschoben wird, in dem nicht explizit vom Menschen als moralischem Wesen gesprochen wird.

Ein entsprechender Fehler stellt sich durch die zweite Umstellung ein: Kant redet in diesem Paragraphen einmal von der Lüge und explizit von der Lüge in ethischer Hinsicht. Die Umstellung von Bacin und Schönecker macht diese Unterscheidung in bezug auf den umgestellten Satz nicht mehr erkennbar.

Die Umstellungen produzieren somit Textfehlinterpretationen und sind, selbst wenn dieser Paragraph für irgendwelche Leser schwer erscheint, abzulehnen.

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kant’s murderer at the door: is there a right to lie?

I was asked on Facebook:

Starting with the Categorical Imperative as the basic of ethics, would Kant not be wrong about the murderer at the door?

Me:

The question is: Is there a right to lie whenever I think I am or someone else is in danger. The answer is: No, because anyone could think that I could think I was in danger anytime. So this was a problem to accepting contracts, because anyone could rightfully say to be in danger and therefore rightfully lie. Keeping contracts is according to Kant a demandment of practical reason. So you have to trust that others act according to that demandment. According to the Categorical Imperative, a right to lie can’t be a universal law. Seen it that way Kant’s not wrong about the murderer at the door.

But in the „murderer at the door“ situation, it is someone else in danger, not yourself (for example you are in Nazi Germany and you are hiding a Jew and the SS comes, should you lie about hiding a jew or tell them the truth). Is lying to save someone else wrong? I know Kant would say yes, but I am wondering if his suggestion that we should not fails his own categorical imperative. Isn’t it a universal law to protect innocent people?

Me:

It’s not the question if it’s wrong, it’s the question if its rightful. In a state of law lying intended to save someone wouldn’t be rightful to Kant, because it would eliminate formating contracts, just like I said it before.

But Kant wouldn’t call Nazi Germany a state of law. I think he wrote somewhere that he thought such a state wouldn’t be possible at all. According to Kant Nazi Germany was intrinsically a state of war. It was fatal that the Germans didn’t get that.

There could be a universal law to protext innocent people but within a state of law it couldn’t include a right to lie or an emergency law (Notrecht). I guess there can be situations in a state of war where you can’t act according to what you think is a rightful action. But that wouldn’t be a situation that philosophy can solve.

I guess that may bethe problem with deontological ethics. There are some situations that it just doesn’t apply.

Me:

I dont think this is a problem with deontological ethics. There are just situations that are not generalizable, which is the ground for philosophy.

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Immanuel Kant – Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen.

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dasein und klarsein

Endlich meine Arbeit fertig bekommen. Wer mal reinschauen will, es handelt sich um eine Arbeit zu Kants Begriff der notwendigen Annahme der Idee Gottes in der Religionsschrift, verglichen mit Parallelstellen in der Kritik der praktischen Vernunft und der Kritik der Urteilskraft.

Jetzt muss ich erstmal den Schlaf wieder ordentlich einholen, der mir aus den letzten Tagen fehlt, meinen Husten loswerden und den Kopf mal etwas klarer. Warum war gestern das gute Wetter und nicht heute?!

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moral und moralität

Ich will mal in einzelnen Artikel bestimmte Begriffsklärungen, von denen ich denke, dass ich sie im Folgenden noch gebrauchen kann, festhalten.

Ich beginne mit Moral und Moralität. Es ist sinnvoll den Unterschied zwischen dem Bezeichneten beider Begriffe vor Augen zu haben. Mit Moral lassen sich gesellschaftlich anerkannte Sitten klassifizieren. Diese Folgen bezüglich der Geltung das Moses-Prinzip: Es gibt einen Katalog mit Grundsätzen, der befolgt wird. Eine Begründung dafür, Folge zu leisten, ist dabei unklar, wird oftmals ohne weiteres angenommen. Beim Moses-Prinzip könnte man von göttlicher Weisung sprechen, aber was das genau heißt, ist auch noch unklar. Und weswegen man dies befolgen muss ebenso. Papst Benedikt XVI. spricht an solchen Stellen davon, dass sich die göttlichen Gesetze mit dem deckten, was „dem Menschen ins Herz geschrieben“ sei, belässt es aber bei dieser schwammigen, metaphorischen Ausdrucksweise und klärt die Sachlage nicht weiter[1. Joseph Ratzinger, Der angezweifelte Wahrheitsanspruch, (pdf) S. 4ff. „Der Sieg des Christentums über die heidnischen Religionen wurde nicht zuletzt durch den Anspruch seiner Vernünftigkeit ermöglicht. Ein zweites Motiv ist gleichbedeutend damit verbunden. Es besteht zunächst, ganz allgemein gesagt, im moralischen Ernst des Christentums, den freilich wiederum schon Paulus in Zusammenhang gebracht hatte mit der Vernünftigkeit des christlichen Glaubens: Das, was das Gesetz eigentlich meint, die vom christlichen Glauben ins Licht gestellten wesentlichen Forderungen des einen Gottes an das Leben des Menschen, deckt sich mit dem, was dem Menschen, jedem Menschen, ins Herz eingeschrieben ist, so daß er es als das Gute einsieht, wenn es vor ihn hintritt. Es deckt sich mit dem, was „von Natur gut ist“ (Röm 2,14f.). ].

Man kann von den Inhalten der 10 Gebote sagen, sie seien Werte. Bringe niemanden um, begehre nicht deines Nachbarn Frau, stehle nicht. Fragt man nach einer Begründung, so scheinen doch die einzelnen Gebote unterschiedlich stark gewertet zu werden: Man hält doch das Begehren der Frau seines Nachbarn für weniger schlimm, wenn überhaupt, als das Ermorden einer Person. Historisch gesehen machte aber das Stehl-Verbot größere Probleme: die Menschenrechte, gesehen als ein derartiger Wertekatalog, entstanden dadurch, dass sich Bürger an die Kirche wandten mit ihrem Gewissenskonflikt, selber gut leben zu können, während andere Hungersnot leiden. Angehörige der Kirche reagierten daraufhin, in dem sie festhielten, man dürfe sich des Hab und Guts eines anderen bedienen, wenn dies die einzige Möglichkeit zum Überleben sei[2. 2. s. Scott Swanson, „The Medieval Foundations of John Locke’s Theory of Natural Rights: Rights of Subsistence and the Principle of Extreme Necessity “ History of Political Thought 18 (1997) 399­459, S. 399-459. ].

Unter Moralität verstehe ich nun die Gesinnung eines Menschen und basiert auf Rechtfertigungen vor sich selbst. Die Gesinnung geht nicht vollständig in derartigen Moralkatalogen auf. Man muss darunter vielleicht nicht zwangsläufig das verstehen, was Kant unter Moralität verstand, aber es gibt gute Gründe, es so anzunehmen.

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nelli mitrošilova: zum freiheitsverständnis des kantischen und nachkanitschen idealismus

Es sieht einfach gut aus, solche kleinen Bücher mit gebildet klingendem Titel auf seinem Schreibtisch rumliegen zu haben. Dabei ist dieses Büchlein durchaus interessant. Es behandelt russische Philosophen und ihren Umgang mit deutscher Philosophie. Das liest sich nett, auch wenn einiges unklar hergeholt daherkommt.
Der Titel ist etwas ungenau gehalten, was sol „zum Freiheitsverständnis“ genau heißen? Sowas ist eigentlich verpönt, denn unter derartige Überschriften kann alles und nichts fallen. Wenigstens etwas fällt in diesem Buch darunter. Damit die Blogleser hier wenigstens etwas von diesem Eintrag haben, verweise ich auf den meines Erachtens besten Artikel über Kants Freiheits Begriff, der als solcher heute immer noch höchstaktuell ist, und zwar Georg Geismann: Kant über Freiheit in spekulativer und praktischer Hinsicht. Diesen Artikel dürfen sich auch sogenannte „Nichtphilosophen“, wasimmer das auch sein soll, antun. Er ist zwar etwas anspruchsvoll geschrieben und von vielen Belegen unterbrochen, was aber nichts anderes ist als ein ungemein genauer Ausweis der Kompetenz des Autors und Hilfe für den Leser, aber sicherlich für jeden Leser ein Gewinn.

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how realistic is kant’s league of nations today?

On facebook the question was risen what to think about Kant’s idea of universal peace today. My answer was this:

I think that Kant’s idea of a League of Nations wasn’t that far away within political thoughts 10 years ago as it is now. I mean, how could you possibly as a leader of a small islamic state trust american politics today?

You just can’t.
Trust has to be built up anew and that takes time. And we have to get rid of the thought of America as the only universal liberating state that even can act as a universal police.

By saying this I do not attempt to create any anti-american attitude. That wouldn’t be useful either. The essential thought is this: The development of universal peace is a universal development of peace. And this is an intrinsic progress of states to which every kind of war is poison.

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jens timmermann – kant’s groundwork of the metaphysics of morals

Timmermann Timmermann bemüht sich als Kant-Forscher einen Namen zu machen. Das ist nicht weiter verdächtig und solange der Versuch erfolgreich wird, nicht zu beanstanden. Man kann ja nur davon profitieren. Mit diesem Buch zu Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten hat Timmermann das vielleicht beste Sekundärliteraturbuch hierzu vorgelegt. Das heisst noch nicht sonderlich viel, da es bislang zur Grundlegung herzlich wenig und oftmals schlechtes an Sekundärliteratur gibt. Insofern kann man sagen, dass Timmerman die Latte für die Befassung mit der Grundlegung gut auflegt. Sein Verdienst ist es, das gesamte Buch in den Griff zu bekommen. Er bietet allerdings keine Lösungsansätze für die Grundlegung dieses Buches, sprich für das, was für Dieter Henrich die Dunkelheit im dritten Abschnitt steht. Dazu vermisst man als Leser eine genaue Textstellenanalyse bestimmter, wegweisender Stellen. Das mindert die Freude darüber, dass man Sinnvolles über die Grundlegung schreiben kann, aber nicht. Und wenn es nach Timmmerman nichts mehr zu forschen gäbe in der Grundlegung, man wäre ja auch etwas verschnupft.

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